Grundverordnung

1. Juli 2016

Die neue Datenschutz-Grundverordnung

Die Datenschutz Grundverordnung wird die betrieblichen Prozesse in großen Teilen verändern. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt branchenübergreifend viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Sie wird eine Vielzahl von Änderungen im Datenschutzrecht bringen und zwingt somit Unternehmen Änderungen in ihren Geschäfts- und Datenverarbeitungsprozessen vorzunehmen. Einige Anpassungen werden auch im Datenschutz-Management erforderlich werden, weil sich der Dokumentationsaufwand gemäß DSGVO für den Nachweis eines funktionsfähigen Datenschutz-Managements in den Unternehmen wesentlich erhöhen wird. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) löst die Datenschutzrichtlinie 95/46/ EG von 1995 und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ab. Für das BDSG wird es ab voraussichtlich Anfang 2017 ein Folgesetz geben. Die Landesgesetze werden voraussichtlich Anfang 2018 an die DSGVO angepasst. Im Unterschied zur Datenschutzrichtlinie gilt die DSGVO unmittelbar in der gesamten Europäischen Union (Art. 288 Abs. 2 AEUV). Die Datenschutz-Grundverordnung tritt am 25. Mai 2018 europaweit in Kraft. Ein Ziel der europäischen Datenschutzreform war und ist es, das Datenschutzrecht zu modernisieren, insbesondere bessere Antworten auf die Globalisierung und datenschutzrechtlichen Herausforderungen, die die zunehmende Digitalisierung und das […]